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ZULASSUNG (BEI IMPORT) A, D
Sofern ein nationaler Zulassungsschein vorhanden ist, funktioniert die Zulassung ohnehin wie bei jedem anderen Gebrauchtwagen auch. Eine Zulassung beruht natürlich immer auf den Fragen WOHER kommt das Auto und WO soll es auf die Strasse
?
Zumindest für Deutschland und Österreich liegen Erfahrungswerte mit Zulassungen/Genehmigungen von importierten Limousinen vor.

Genehmigung allgemein: Zunächst soll das Fahrzeug technisch auf Vordermann gebracht werden und entsprechend den nationalen Bestimmungen aufgerüstet werden. Bei den Zulassungsstellen ist generell eine Vollabnahme nötig. Neben allen technischen Voraussetzungen (Karosserie und Fahrwerk) können die Lichter ein Problem darstellen. Auch fehlen oft Gurte für die Passagierplätze im Fond. Diese Dinge kann man ja schon vor der ersten Vorführung in Ordnung bringen beziehungsweise nachrüsten (lassen). Sind vom "Stretcher" Papiere vorhanden, entsprechen diese meist den EU_Bestimmungen.
Gleichzeitig sollte beim Orignal-Hersteller, sofern keine COC-Papiere vorhanden sind, das originale Auslieferungs-Datenblatt beantragt werden. Ist beim jeweiligen Generalimporteur erfragbar. Grund: Die jeweiligen Steuersätze und Abgaswerte werden anhand der Originalkonfiguration ermittelt. Dann gehts zur Vollabnahme, dem TÜV in Deutschland, die jeweilige KFZ-Landesprüfbehörde in Österreich. Sofern das Fahrzeug technisch entspricht, wird der Fahrzeugbrief/Einzelgenehmigung erteilt. Dank EU wurden diese Verfahren erheblich erleichtert; Was in der EU bereits gelaufen ist, soll auch zugelassen werden.

Diese Angaben sind reine Erfahrungsberichte OHNE Anspruch auf allgemeine Gültigkeit oder Gewähr und natürlich ohne irgendwelche Haftungen. Bestimmungen können sich genauso ändern wie es Unterschiede bei den verschiedenen regionalen Instituten geben kann. Grundsätzlich aber: Eine Zulassung eines bereits in der EU registrierten Fahrzeuges sollte kein allzugrosses Problem darstellen. Die Kosten dafür bewegen sich um plus minus EUR 150,-. Achtung für Österreicher: NoVA muss natürlich extra bezahlt werden!
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